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NEZWERK GmbH

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Die Nezwerk GmbH bietet zurzeit keine Personalverleih-Dienstleistungen an. Das kantonale Bewilligungsverfahren nach dem Arbeitsvermittlungsgesetz (AVG) ist hängig. Eine Geschäfts- bzw. Verleihtätigkeit wird erst nach rechtskräftiger Erteilung der Bewilligung aufgenommen.

Für allgemeine Anfragen erreichen Sie uns unter info@nezwerk.ch.